Ambulante Pflege
Ansprechpartnerin
Frau
Mandy Präfcke
Tel: 0451 48 15 12 81
Fax: 0451 48 15 12 89
E-Mail: m.praefcke@drk-luebeck.de
für die Stadtteile: St. Lorenz, Buntekuh, Moisling, Marli, Brandenbaum, Israelsdorf und Karlshof
Herrendamm 42–50
23556 Lübeck
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann - sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst stellt Ihnen gern ein passgenaues Angebot zusammen, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation.
Länger eigenständig leben
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z. B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- Menschen mit Behinderungen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
Ansprechpartnerin
FrauBianca Steinke Tel: +49 451 59 29 30 777
Fax: +49 451 59 29 30 722
E-Mail: b.steinke@drk-luebeck.de für den Stadtteil Kücknitz Solmitzstraße 45 a
23569 Lübeck
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u. a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Wo kann ich mehr erfahren?
Wir beraten Sie gern anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie nutzen möchten. Kontaktieren Sie dazu einfach unsere Ansprechpartnerinnen oben rechts.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie dasselbe Angebot auch als Privatleistung erhalten.
-
Flyer Ambulanter Pflegedienst als PDF zum Download
210 KB Hier finden Sie alle Leistungen des DRK-Pflegedienstes im Überblick. -
Leistungen der Pflegeversicherung als PDF zum Download
804 KB Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit: Pflegeleistungen zum Nachschlagen